Digitale Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bayreuth legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.musikschule.bayreuth.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.11.2020 erstellt und zuletzt am 04.11.2020 überprüft.

Diese Internetseite wurde von der unabhängigen BITV-Prüfstelle Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG in 60 Schritten. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der Webseite werden schnellstmöglich vorgenommen.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Nicht alle Grafiken, Logos, Bilder und/oder Bedienelemente sind derzeit mit einem (aussagekräftigen) Alternativtext versehen.
  2. Die Kontraste von Texten und Grafiken erfüllen derzeit nicht vollumfänglich die geforderten Kriterien.
  3. Die Navigation mittels Screenreader steht derzeit nur mit Einschränkungen zur Verfügung:
    Nach dem Öffnen der Website wird ein Cookie-Hinweis angezeigt. Dazu bleibt die Website verdunkelt und der Hinweis ist nur für Sehende sichtbar, da keine Meldung von der Sprachausgabe mitgeteilt wird. Diese zu schließen kann für Screenreader-Nutzer recht aufwendig oder unmöglich werden, da dafür keine anspringbaren Steuerelemente angeboten werden.
  4. Der Cookie-Hinweis beim Aufruf der Website mündet unter Umständen in einer Tastaturfalle.
  5. Eine schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung ist derzeit noch nicht vollumfänglich sichergestellt.
  6. Die Bilder-Slideshow ist derzeit nicht anhaltbar oder abschaltbar.
  7. Titel des Webauftritts und Seitentitel sind derzeit nicht eindeutig voneinander unterscheidbar.
  8. Suchfeld und manche Buttons sind nicht beschriftet bzw. korrekt ausgezeichnet.
  9. Die Eingabefelder und Auswahlfelder des Kontaktformulars sind derzeit nicht ausreichend ausgezeichnet. Die Erklärung zu einem mit „*“ gekennzeichneten Pflichtfeld ist derzeit nicht am Beginn des Formulars zu finden. Sinn und Zwecks des Kontaktformulars wird derzeit nicht ausreichend erklärt.
  10. Für das CAPTCHA am Ende des Kontaktformulars steht derzeit keine zugängliche Alternative bereit.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Fachstelle Inklusion
Margit Lebershausen
E-Mailadresse: margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.